Große Chance vertan, kleine Erleichterung erreicht.

Der letzte Runde Seniorentisch war im Januar. Dort wurde zum Bedauern von Arbeiterwohlfahrt und SPD die Chance auf die Einrichtung einer Koordinationsstelle für Senioren vertan. Obwohl die hauptamtlich tätigen SozialarbeiterInnen der Gemeinde, die Zunahme bedürftiger Senioren bestätigten, wurde dieses Vorhaben von den verschiedenen Verbänden nicht als Bereicherung, sondern als Konkurrenz verstanden und deshalb abgelehnt. Vom Sozialwerk wurde berichtet, dass man alle Hilfeleistungen vollständig abdecke. Auf den Einwand von AWO und SPD, nicht jede SeniorIn könne die hohen Gebühren für hauswirtschaftliche Dienstleistungen bezahlen, war man zunächst ratlos, bis Herr Plankl von der Verwaltung Zuschüsse durch die Gemeinde zusagte. Auch die Dienstzeiten der Sozialarbeiterinnen wolle man evtl. erhöhen. Nach einem halben Jahr gibt es nun Verbesserungen. In der Zwischenzeit waren schon viele ältere Mitbürger hilfesuchend an die Seniorenbeauftragte herangetreten, deren Probleme sie so gut wie möglich selber zu lösen versuchte bzw. an die Behörden weiter gab.

Im letzten Hauptausschuss wurde bekannt gegeben, dass sich seit April die Dienstzeit von Frau Bauer um 4 Stunden pro Woche erhöht hat und Senioren im Bedarfsfall aufgesucht werden. Außerdem werden in den Monaten Juni, Juli, August, vom Sozialwerk hauswirtschaftliche Dienstleistungen deutlich günstiger für sozial bedürftige Senioren angeboten. Auch andere Pflegeorganisationen der Gemeinde bekommen dieses Angebot. Zuerst werden die Fehlbeträge ersetzt. Danach soll ein Festzuschuss bezahlt werden. Wir freuen uns sehr über die kleine Verbesserung, weil sie manchen alten Menschen den Alltag sehr erleichtert und den Verbleib im eigenen Heim sichert. Aber wir vermissen eine Konkretisierung der Modalitäten. In welcher Höhe werden Zuschüsse bezahlt, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, werden auch Leistungen zur Körperpflege (Baden), die für Senioren ohne Pflegestufe unbezahlbar sind (1x = 30.-Euro) übernommen? Senioren mit Grundsicherung (= sozial schwach) haben bei Bedarf ohnehin Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Bezirk. Es geht also vor allem um RentnerInnen mit niedriger Rente. Wir hoffen, dass diese Fragen so schnell wie möglich geklärt und veröffentlicht werden , damit die Betroffenen bald davon profitieren können und ihnen ein eigenständiges Leben weiterhin möglich ist.

Lilly Brod