In Stephanskirchen zu wohnen bedeutet hohe Lebensqualität. Die herrliche Landschaft, die netten Menschen, die Nähe zu Rosenheim - es gibt unzählige Gründe, die für Stephanskirchen als Wohnstandort sprechen. Der frei finanzierte Wohnungsmarkt in Stephanskirchen stellt allerdings Mietwohnungen zu Preisen bereit, die eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung nicht bezahlen kann. Zudem ist der Wohnraum knapp, so dass Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen bei einer Neuvermietung immer das Nachsehen zugunsten besser Verdienenden haben. Selbst wenn ein Wohngeldzuschuss bewilligt wurde – Mietinteressenten mit einem niedrigen Haushaltseinkommen kommen nicht zum Zuge.
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist groß. Allein in Stephanskirchen liegen bereits über 70 Vormerkungen für mietpreisgebundene Sozialwohnungen vor. Stephanskirchen verfügt aktuell über 80 vermietete Sozialwohnungen. Problematisch an der Belegung von Sozialwohnungen ist, dass zwar zum Zeitpunkt des Bezuges die Bedürftigkeit des Mietinteressenten geprüft aber über den Mietzeitraum nicht nachgehalten wird. Die Familien- oder Einkommenssituation verändert sich im Verlauf der Mietdauer und dennoch ist eine Neubelegung der Wohnungen nicht mehr möglich. Ein sinnvolles Konzept ist hier die einkommensorientierte Förderung. Dieses bayerische Wohnungsbauförderprogramm bietet die Möglichkeit orientiert nach der Einkommenssituation vergünstigte Mietpreise anzubieten. Die Bedürftigkeit muss dabei in einem Rhythmus von 2 Jahren nachgewiesen werden – ansonsten entfallen die vergünstigten Konditionen. Aus Sicht der SPD-Fraktion liegt die Möglichkeit zur Realisierung von bezahlbarem Wohnraum in den Konditionen der Grundstücksveräußerung. Das einzige kurzfristig baureife Grundstück im Eigentum der Gemeinde befindet sich am Astenacker. In der Gemeinderatssitzung vom 27.10.2015 wurde die Bebauung des Astenackers diskutiert. Eine Bebauung dieses Grundstücks ist nicht einfach: es ist geprägt von der Lärmbelastung der Umgehungsstraße und voraussichtlich ist an diesem Standort nur die Realisierung eines Mischgebietes (mind. 30% Gewerbe- und 70% Wohnbebauung) möglich. Dennoch bietet dieses Grundstück Potenzial, guten, bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum zu realisieren. Fachleute bestätigen: die Lärmschutzvorgaben sind technisch lösbar und konkrete Interessen für den Gewerbestandort haben sich in der Gemeinde angemeldet. Ein Bebauungsplan der schon allein wegen der Asylbewerberunterkunft an diesem Standort notwendig ist, wurde beschlossen. Für die Realisierung eines Wohnbauprojektes hat die SPD-Fraktion bereits Prioritäten formuliert:
Nun gilt es in einem nächsten Schritt, eine Bebauung zu konkretisieren und einen Bauherren zu finden.
Steffi Panhans SPD-Fraktion