Baulandentwicklung nach Plan

Die noch verbleibenden drei Jahre der Gemeinderatsperiode sollten strukturiert und Prioritäten insbesondere in der Baulandentwicklung gesetzt werden – das war Wunsch und Auftrag der Verwaltung an die Gemeinderäte während der letzten Klausurtagung.

Die Kapazitätender gemeindlichen Bauverwaltung seien mit 4 parallel zu beplanenden Arealen und der zusätzlichen Aufstellungen von einigen Bebauungsplänen erschöpft. So sollte eine Rangfolge der zeitlichen Umsetzung festgelegt werden.
Höchste Priorität erhielt dabei das Baugebiet am Tulpenweg, gefolgt von einem Miethaus-Neubau in der Westerndofer Filze. Rang 3 erhielt das bereits seit Jahrzehnten andauernde Projekt Haidholzen Süd-Ost, abgeschlossen wird die Reihung vom Baugebiet Astenacker.

Mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen hat die SPD Fraktion bereits im Januar 2015 einen Antrag gestellt. Der Mietmarkt und das Mietniveau haben sich in den vergangenen 2 Jahren nochmals deutlich verschärft, so dass in vielen Fällen die Hälfte des Haushaltseinkommens für die Miete aufgewandt werden muss. Mittlerweile wird der Wille bezahlbaren Mietwohnungsbau zu realisieren über alle Fraktionen hinweg deutlich.
Obwohl das Baugebiet Astenacker an letzte Rangstelle gereiht wurde, ist es wichtig, dieses Areal insbesondere seit dem Bau der Asylunterkunft der Bebauung zuzuführen. An dieser Stelle wurde mit der Asylunterkunft gleichzeitig eine Option für bezahlbaren Wohnraum geschaffen. Es ist Ziel, das Haus nach der Nutzung als Asylunterkunft geringfügig umzubauen und in Wohnungen umzunutzen. Deshalb wurde ein deutlich höherer und kostenintensiverer Ausbaustandard gewählt als bei den temporär genutzten Asylunterkünften.

Ein unbestimmter Aufschub des Baugebietes Astenacker wäre kostspielig:

  • Bereits jetzt sind Kosten entstanden durch Lärmschutzgutachten, erste Entwürfe des Bebauungsplans usw.
  • Der aktuelle Mietertrag ist deutlich geringer als bei den anderen Asylunterkünften. Denn die Miete, die die Gemeinde vom Landratsamt erhält, hängt von der Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes ab. Bei diesem Gebäude kann von einer Gesamtnutzungsdauer von ca. 80 Jahren ausgegangen werden.
  • Mit Ende der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft (Mietvertragsende: 2021) ist für das Gebäude ohne Lärmschutzmaßnahmen keine weitere Wohnnutzung mehr möglich.

Steffi Panhans SPD-Fraktion