Antrag: Beitragszuschuss Kindertagespflege

Die unterzeichnenden Mitglieder des Gemeinderates beantragen, den Beitragszuschuss für Ü3 Kinder auf Kindertagespflegeeinrichtungen im Gemeindegebiet auszuweiten.

Begründung:

Durch die Elternbeitragsentlastungen für die Kindertagesbetreuung über die Änderung des BayKiBiG erfahren Eltern eine deutliche finanzielle Entlastung – allerdings nur für den Fall, dass ihre Kinder den Kindergarten besuchen. Für Kinder, die bei einer Kindertagespflege (Tagesmutter) untergebracht sind, gilt dieser Beitragszuschuss in Höhe von 100 € monatlich nicht.


Die Betreuung in der Kindertagespflege stellt einen kleinen, aber wichtigen Beitrag im Rahmen der Kinderbetreuung in unserem Gemeindegebiet dar. Mit Kindertagespflegeeinrichtungen lassen sich kostengünstig kurzfristige Mehrbedarfe an Betreuungsplätzen abfangen. Die Ungleichbehandlung in der Förderung von Elternbeiträgen macht Kindertagespflegeeinrichtungen unattraktiv - was sich wiederum einer steigenden Nachfrage an Kindergartenplätzen spiegeln wird.

Finanzielle Auswirkungen:

Bereits seit 2013 werden jährlich 10.000€ im Verwaltungshaushalt für die Ausbildungsförderung für Kindertagespflege eingeplant - allerdings nicht abgerufen. Momentan befinden sich ca. 5 Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren – so dass der im Haushaltsansatz die Kosten decken würde.

Margit Sievi Steffi Panhans Ludwig Demberger

Christine Annies Janna Miller Christian Wahnschaffe