Geförderter Mietwohnungsbau für Stephanskirchen – schon lange überfällig!

Prinzip der sozialgerechten Bodennutzung
Das Prinzip „Baugebiete sozial gerecht auszuweisen“ praktiziert Stephanskirchen eigentlich schon lange. Grundstückseigner treten einen Teil ihres Grundes zu günstigen Konditionen an die Gemeinde ab, wenn das Gelände baureif gemacht wird. Im Rahmen von „Bauland für Einheimische“ wurden bisher von der Gemeinde auf diese Weise erschwingliche Grundstücke nach einem bestimmten Auswahlverfahren an Ortsansässige verkauft, die im hochpreisigen Stephanskirchen sonst nie zu einem Baugrund gekommen wären. Einheimische konnten somit Eigentum erwerben, ohne von ihrem Heimatort wegziehen zu müssen.
Ebenso wichtig ist derzeit, dass sich die Gemeinde endlich auch um bezahlbare Mietwohnungen kümmert. Nach dem Modell der sozialen Bodennutzung sollen Baugebiete zukünftig nur dann noch ausgewiesen werden, wenn zumindest teilweise geförderter Wohnraum entstehen kann. Ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss besiegelt dies.

Dieses Vorhaben ist schon lange dringend notwendig, denn auch Normalverdiener sollen in unserer Gemeinde eine bezahlbare Mietwohnung finden können. Neubauten haben derzeit Quadratmeterpreise, die über 10 Euro liegen, und selbst Bestandswohnungen reichen an diese Preisvorgaben heran. Normale Familien, Alleinerziehende und Rentner, die nicht über höhere Einkommen verfügen, finden keine Wohnungen mehr. Im Focus der Baulandausweisung wird zukünftig also Geschosswohnungsbau stehen, der allein schon wegen des geringeren Baulandbedarfs und wegen der niedrigeren Baukosten für geförderten Wohnraum von Vorteil ist. In diesem Sinne entsteht in Kürze am Filzenweg ein Mehrfamilienhaus mit sechs Mietwohnungen, das die Gemeinde mit Fördergeldern selbst baut. Weitere Mietwohnungen kommen im Neubaugebiet „Tulpenweg“ dazu, die unter den Konditionen eines städtebaulichen Vertrages von einem Bauträger für die Gemeinde gebaut werden. Auch am Astenacker/Süd und im großen Baugebiet Haidholzen/Südost sollen Mietwohnungen nach diesem Modell entstehen. Da die Gemeinde Eigentümerin der Immobilien ist, wird sie auch nach einem Punktevergabesystem (Einheimischen-Modell) die Wohnungen an Einheimische vermieten. Diese Wohnungen werden nicht in separaten Gemeinde-Wohnblocks, sondern mitten unter die privaten Eigentumswohnungen platziert, so wachsen lebendige Quartiere mit einer guten Durchmischung heran. Sozial gerecht ist, wenn ein Wohnungsangebot vorhanden ist, das den Bedarf aller Bevölkerungsgruppen abdeckt. Das ist eine wichtige Voraussetzung für das Wohlergehen und den sozialen Frieden in einer Gemeinde.

Einheimischen-Modell muss europarechtssicher werden

Die Richtlinien für das Einheimischen-Modell wurden 2011 zuletzt geändert und betrafen die Vergabe von Bauland an Einheimische. Dem damaligen Gemeinderat war es wichtig, die ursprünglichen Regeln zu vereinfachen und den Schwerpunkt der Vergabe auf Familien mit Kindern zu verlegen. Daneben war ein fünfjähriger Hauptwohnsitz eine wesentliche Zugangsvoraussetzung in Stephanskirchen. Dies entspricht nicht mehr der Niederlassungsfreiheit nach gängigem Europarecht, welches besagt, dass EU-Bürger nicht benachteiligt werden dürfen. Die Gemeinderäte Karl Mair und Robert Zehetmaier haben aktuell einen Antrag auf Änderung für die Vergabe von Baugrundstücken gestellt. Nach Meinung der SPD müssen in der Tat die Vergaberichtlinien neu bearbeitet werden, aber neben Bauland muss im neuen Punktebewertungssystem auch die Vergabe von Mietwohnungen, bzw. Eigentumswohnungen (siehe obiger Artikel) geregelt werden. Wir wollen Bürgern, die hier verwurzelt sind, ermöglichen hierzubleiben. Ortsansässigkeit kann weiterhin ein Bonus sein, ist aber nicht mehr Voraussetzung. Die Vergabe soll sich eher nach sozialen Gesichtspunkten wie Kindern und Einkommen richten.
Keine leichte Aufgabe für einen Gemeinderats-Arbeitskreis, der allen Anforderungen gerecht werden soll!

Margit Sievi
SPD-Fraktionsvorsitzende