Bürgerversammlung 2017 – Wo drückt der Schuh?

Viele Anwohner in der nördlichen Wasserburger Straße drückt ganz gewaltig der Schuh. Tempo 60 und 70 km/h auf der Strecke sind keine Seltenheit, Unfallgefahren und besonders Lärm nehmen zu. Deshalb bitten die Bürger um Ausweitung der Zone 30 für die gesamte Strecke ab der Salzburger Straße bis zum Ortsende nach Althöhensteig. Die Forderung der Anwohner/innen ist gut nachvollziehbar und berechtigt. Schon in der 90er Jahren gab es deswegen ein Bürgerbegehren, das aber scheiterte. Seither hat sich die Anzahl der PKW mehr als verdoppelt und die Straße wird vermehrt als Abkürzung und Schleichweg der Autofahrer aus Richtung Wasserburg benützt, um schnell in die Salzburger Straße einzuschleifen. Auf dem nördlichen Teil drücken die Autofahrer noch schnell aufs Gas bevor Sie vor den Verengungen und der 30-Zone abbremsen müssen, was oft nicht geschieht. Dies stellt in der Tat eine hohe Gefährdung für die Kinder und Fußgänger dar, wenn sie überqueren müssen.

Diese Gründe sprechen für eine Tempo-30-Zone auf der gesamten Straße:
* Die Gemeinde möchte aktuell ein Verkehrskonzept umsetzen, in dem der Verkehr aus der Wasserburger Straße verringert werden soll, da das momentane Reißverschlusseinfädeln hauptsächlich für die Staus auf der Salzburger Straße verantwortlich ist.

  • Wegen dieses Verkehrskonzepts untersteht die Gemeinde nicht mehr der fachaufsichtlichen Weisung der Polizei, kann hier also eigenverantwortlich handeln.

  • Die Wasserburger Straße hat somit nicht mehr die Rolle einer Gemeindeverbindungsstraße, sondern einer Gemeindestraße im allgemeinen Wohngebiet.

  • Die Bevölkerung des Viertels hat sich in den letzten Jahren verändert: Es gibt wieder viel mehr Kinder, aber auch viele Ältere, die Schutz auf der Straße brauchen.

  • Viele Anwesen haben direkte, oft nicht einsehbare Ausfahrten, dazu wurden viele neue Häuser an der Wasserburger und an der Bergfeldstraße genehmigt.

  • Es wurde deswegen ein Fußweg von der Bergfeldstraße gebaut, der direkt in die Wasserburger Straße mündet.

  • Ein weiterer Hinweis auf notwendige Tempobeschränkung sind die Verengungen auf Höhe der Entleitenstraße.

  • Es ist absolut nicht mehr zeitgemäß auf einer Straße einen Tempo-Flickenteppich wie die Tempi 70, 50 und 30 gutzuheißen, hier ist mehr Klarheit der Verkehrsregeln gefordert!

Zudem gilt seit dem Frühjahr 2017 eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung, die besagt, dass Kommunen ohne einen Nachweis auf Unfallschwerpunkte Tempolimits sogar auf Hauptverkehrsstraßen einführen können, was spricht also gegen ein Tempolimit auf einer Gemeindestraße?
Die SPD-Stephanskirchen hat ihren Wahlspruch „Wo drückt der Schuh?“ nicht vergessen, darum werden wir den Antrag der Bürger/innen unterstützen.

Margit Sievi
SPD-Fraktionsvorsitzende