Antrag zur Aufnahme in die Prioritätenliste 2018: Anlegen von Bienenweiden auf gemeindeeigenen Grünflächen

Es wird beantragt, auf geeigneten Grünflächen der Gemeinde Bienenweiden anzulegen.

Auswirkungen: Die in Frage kommenden Flächen müssen für die Aussaat vorbereitet werden.
Für die Bienenweide ist eine entsprechende Saatmischung auszubringen, die je nach Mischung 1 – 2 Mal jährlich zu mähen ist.

Grundsätzlich in Frage kommende Flächen wären hierfür z. B.:
* Freie Grabfelder Friedhof Stephanskrichen
* Verschiedene Grünstreifen Schule OPS
* Obstanger am Feuerwehrhaus Stephanskirchen
* Obstanger zw. Kugelmoosstr und Spindlergraben
* Astenacker
* Fläche zwischen Miesbacherstr. und Abbiegespur Richtung Simsseestr. (Fremdeigentum)

Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Größe der Fläche entstehen Kosten für Saatgut und Bodenaufbereitung. Ein jährlich wiederkehrender Pauschalbetrag von 5.000€ sollte in den Haushalt eingestellt werden.

Begründung:
Ca. 80% der heimischen Pflanzenarten sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen. Aufgrund ihres Körperbaus und ihrer Lebensweise kommt der Honigbiene dabei eine elementare Rolle zu. Das Überleben gerade für Wildbienen als auch für Honigbienen wird aber immer schwieriger.
Die Gründe sind vielfältig: z.B.
* Beseitigung von Nistmöglichkeiten durch Bebauung/Versiegelung der Landschaft,
* Zerstörung verbliebener Niststätten,
* Verminderung des Nahrungsangebotes durch einseitige Gestaltung von Grünanlagen (Gräser u. Nadelhölzer) sowie großflächigen Ackerbau,
* Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel

Kommunale Grünflächen können als Bienenweide einer wichtigen und vorbildlichen Nutzung zugeführt werden. Ziel ist, das Nahrungsangebot für Bienen zu bereichern und damit einen Beitrag zum Erhalt der Inseketenvielfalt in unserer Region zu leisten.

Margit Sievi
Steffi Panhans
Ludwig Demberger

Stephanskirchen, den 13.11.2017