Wie geht es weiter?

10. Oktober 2016

Stephanskirchen: Bürgerbegehren „Bahnhalt“ ist erfolgreich

Das Begehren wurde von ca. 1.300 Bürgern unterstützt, 750 Stimmen wären nötig gewesen. In der vergangenen Sitzung wurde die Rechtsgültigkeit bestätigt. Als Folge wäre es nun innerhalb dreier Monate zum Bürgerentscheid gekommen. Die Fraktionen von CSU/Bayernpartei, die einen Bahnhaltepunkt lange Zeit abgelehnt hatten, schwenkten im Sommer nach langem Hin und Her und offensichtlich auch internen Meinungsverschiedenheiten um.

In ihrem „Bahnhalt-Antrag“ ging es allerdings um das „langfristige Ziel Bahnhalt“ ohne konkrete Festlegung. Es war somit klar, dass die Schwerpunkte verschieden waren. Um beide Seiten zusammenzubringen, legte die Verwaltung einen Kompromissbeschluss vor, den alle Gemeinderät/innen einstimmig beschlossen: „Der Gemeinderat beschließt die eindeutige Willensbekundung, dass ein Bahnhalt in Stephanskirchen bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) beantragt wird. Die BEG wird gebeten, die fahrplantechnische Machbarkeit, die bauliche Machbarkeit und die Kostenermittlung möglichst noch während des aktuell bis 2023 gültigen Investitionsprogramms vorzunehmen.“

Durch diesen Beschluss ist ein Bürgerentscheid nun nicht mehr notwendig! Es ist ein großer Erfolg, dass eine Einigung im Gemeinderat zustande kam.

Wie geht es nun weiter? Es wurde ebenso beschlossen, dass Anfang 2017 ein Vertreter der BEG eingeladen wird, um die weiteren Schritte für eine Bahnhaltestelle zu erklären. Nach der eindeutigen Willensbekundung der Gemeinde zu einem Bahnhalt wird die BEG bei günstigen Rahmenbedingungen (Streckenertüchtigung und Fahrplanumstellung) eine Potentialanalyse durchführen. Das schließt eine Fahrgastprognose, die bauliche Machbarkeit, die Ermittlung der Örtlichkeit inklusive Wegenetz, eine Kosten-Nutzenanalyse, eine Fahrplananpassung und eine Finanzierbarkeitsberechnung ein. Wichtig ist uns auch, dass der Flächenverbrauch auf das Nötigste reduziert wird. Die Gemeinde selbst muss die Bereitschaft zur Anlage eines Park-and-Ride-Platzes, zu Fahrradabstellanlagen und Anpassung des Busverkehrs erklären. In diesem Zusammenhang werden wir auch mit den umliegenden Gemeinden wegen einer Kostenbeteiligung für die gemeindlichen Anlagen verhandeln. Erst dann kommt es zu einem Planfeststellungsverfahren.

Beim Busverkehr gibt es immer wieder das Gerücht, dass parallele Buslinien eingestellt würden. Eine Buslinie, die von Stephanskirchen ohne Zwischenhalt zum Bahnhof Rosenheim verkehrt, gibt es bei uns nicht, also kann sie auch nicht wegfallen. Die bestehenden Buslinien kommen von außerhalb und fahren unterschiedliche Gebiete in Rosenheim an, die durch die Bahnlinie nicht abgedeckt werden. Allerdings sollen die Buslinien auf den Bahnfahrplan ausgerichtet werden und durch neue Zubringerlinien ergänzt werden.

Eine Bahnhaltestelle wird nicht schon „morgen“ entstehen, das ist allen klar. Bis es soweit ist, kann es noch Jahre dauern. Doch der erste wichtigste Schritt dahin, „die Willensbekundung“ ist nun geschafft. Unsere Ausdauer wird sich lohnen, denn von der Attraktivität eines Bahnhalts und der Verringerung des Verkehrs werden wir alle profitieren.

Bürgerbegehren „Verkehrssicherheit“ vorerst abgelehnt
Eine Überwachung des fließenden Verkehrs ist für viele Bürger der einzige Weg zu verlässlicher Verkehrssicherheit, für andere bedeutet Überwachung eine unzumutbare Einschränkung ihres Fahrverhaltens. Zwei Bürgeranträge auf Überwachung scheiterten bereits an den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat. Das Thema Verkehr ist zu einer parteipolitischen Farce verkommen, die Gegner der Überwachung (CSU, Bayernpartei und 1 Stimme der Parteifreien) schmettern die Bürgeranträge immer wieder kraft ihrer mehrheitlichen Neins ab. Das Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zielen nun darauf ab, mittels der Bürgervoten (ca.1.000 Unterschriften) die Verkehrsüberwachung wiederum dem Zweckverband Oberland zu übertragen.

Das Bürgerbegehren kann vorerst nicht ins Verfahren gehen!
Verkehrsangelegenheiten gehören zu den Aufgaben der Polizei und diese liegen nicht im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Deshalb wurde das Bürgerbegehren aus juristischen Gründen, die man als „Normalbürger“ nicht verstehen kann, als unzulässig bezeichnet. Paradoxerweise ist derselbe Antrag als Bürgerantrag oder als Gemeinderatsantrag rechtsgültig! Die tausend Stimmen der Bürger, der Wunsch nach mehr Sicherheit und höherem Umweltschutz werden formaljuristischen Überlegungen geopfert. Doch wir geben noch nicht auf, die Sicherheit für Fußgänger und Kinder und eine Lärmreduzierung in den Wohnvierteln ist vielen Bürgern wichtiger als freie Fahrt. Wir werden mit allen Mitteln versuchen, für das Begehren Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Bau der Kraglinger Spange wird kritisch gesehen
Überraschung kam bei der Diskussion um die Varianten der Kraglinger Spange auf! Immer mehr Skeptiker in den Reihen der Gemeinderät/innen stellten die wichtigen Fragen: „Wem nützt eigentlich die Spange? Bringt sie überhaupt eine Entlastung? Oder bauen wir nur eine Schnellstraße für den Fernverkehr? Zerstören wir nicht unwiederbringlich eine der letzten grünen Zonen in Stephanskirchen?“ Die Verkehrsplaner können die entscheidenden Fragen nur mit verkehrstechnischen Daten beantworten, die aber nicht die Fragen nach Effizienz und vor allem nach Verlust von Lebensqualität und Landschaft beantworten. Mittlererweile sammeln engagierte Bürger Unterschriften für bestimmte oder gegen alle Trassen. Sie haben die Problematik erkannt, dass jede der vier Trassen wiederum neue Siedlungsgebiete beeinträchtigen wird. Im Gemeinderat wurde daher beschlossen, auf einer Sondersitzung intensiv auf alle Fragen und Probleme einzugehen und dann erst zu entscheiden.
Wir von der SPD lehnen entschieden alle Trassenvorschläge ab. Die bestehende Ampel hat den Verkehr in der Vogtareuther Straße ausreichend verflüssigt. An anderen Stellen bringt die Spange ohnehin keine Entlastung, sie zieht nur weiteren Verkehr an.

Margit Sievi
SPD-Fraktionsvorsitzende
05.10.16

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